Der MICHELIN Road Classic: Moderne Reifen-Technologien für Motorrad-Klassiker
Der MICHELIN Road Classic bietet authentische Retro-Optik mit dem Anspruch an moderne Reifentechnologie....
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Die meisten Motorradbesitzer motten ihr Bike über Winter ein. Nur wenige fahren bei winterlichen Bedingungen. Auf einen richtigen Winterreifen können sie jedoch nicht vertrauen.
Michelin Experte Achim Penisch: Nein, es gibt keine Winterreifenpflicht für motorisierte Zweiräder. Grundsätzlich ist es möglich, bei trockenen Straßenverhältnissen auch bis in den Minustemperaturbereich zu fahren.
Anders als etwa bei Pkw macht der Gesetzgeber keine Vorgaben, wie ein Motorrad bei winterlichen Bedingungen bereift sein muss. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“ Von dieser situativen Winterreifenpflicht sind einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Mopeds oder auch Fahrräder ausgenommen.
Für diese Ausnahmeregelung gibt es mehrere Gründe. Zum einen gibt es keine Winterreifen für Motorräder, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen - die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol – genügen und dementsprechend Sicherheit auf Schnee und Eis bieten. Reifen mit M+S-Kennung gibt es zwar vereinzelt, sind aber im Sinne des Gesetzgebers keine Winterreifen. Andererseits sind bei solchen widrigen Wetter- und Straßenverhältnissen nur wenige Biker oder Mopedfahrer unterwegs.
Wer jedoch bei Eis und Schnee mit dem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, muss vor Fahrantritt prüfen, ob die Fahrt erforderlich ist oder ob man das Ziel nicht mit anderen Verkehrsmitteln erreichen kann. Schwingt sich der Motorradfahrer auf sein Bike, muss er während der Fahrt einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Meter eingehalten. Außerdem darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, sofern nicht eine geringere Geschwindigkeit angemessen ist.
SP-X/Köln